Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pearltrades
1.Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen von Pearltrades erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung auch für künftige Geschäfte. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Eine stillschweigende Annahme durch uns ist ausgeschlossen. Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit.
2.Lieferungen und Leistung
2.1. Angebote von Pearltrades sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher, per Telefax oder e-mail gesendeter Auftragsbestätigung von Pearltrades, spätestens mit Annnahme der Lieferung durch den Kunden oder Erbringung der Leistung zustande.
2.2. Inhalt und Umfang der von Pearltrades geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen der Partner aus der Auftragsbestätigung von Pearltrades.
2.3. Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
2.4. Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich. Pearltrades kommen in jedem Fall nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von Pearltrades verschuldet ist und der Kunde Pearltrades erfolglos eine angemessene, schriftliche Nachfrist (mindestens 14 Tage) gesetzt hat.
2.5. Liefer- und Leistungstermine verlängern sich für Pearltrades angemessen bei Störungen aufgrund höherer Gewalt und anderer von Pearltrades nicht zu vertretender Hindernisse, wie etwa Störungen bei der Selbstbelieferung durch die Lieferanten, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen etc. Pearltrades behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch derartige Ereignisse hervorgerufene Liefer- und Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert. Ein bereits bezahlter Kaufpreis (z.B. bei Vorauskasse) wird unverzüglich von Pearltrades zurückerstattet.
2.6. Die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt in der Regel durch HERMES oder DPD.
3. Gefahrenübergang und Prüfung
3.1. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Werk Pearltrades. Die Versandkosten trägt der Kunde. Wird die Ware an den Kunden versandt, so erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden.
3.2. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und Mangelhaftigkeit zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von vier Tagen ab Lieferscheindatum, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Bei berechtigter Beanstandung haben wir das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 14 Tagen nach Rückempfang der Ware.
3.3. Weist die gelieferte Ware erkennbare Schäden oder Fehlmengen auf, hat der Kunde diese bei Anlieferung schriftlich auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmens zu vermerken. Der Vermerk muss den Schaden bzw. die Fehlmenge hinreichend deutlich kennzeichnen.
4. Rücksendungen
Rücklieferungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Empfang zurückgesendet werden und im selben Zustand wie beim Verkauf sein, d.h. die Ware muß in Originalverpackung sein. Angebrochene oder aufgerissene Verpackungen sind von Rücksendungen ausgeschlossen. Eine Kopie der Rechnung und eine klare Beschreibung über den Grund der Rücklieferung müssen der rückgelieferten Ware beiliegen. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Mehr- oder Minderlieferungen sowie geringfügige Mängel sind bis zu einer Höhe von 5% herstell- oder verpackungstechnisch bedingt und gelten nicht als Reklamationsgrund, da dies bereits in der Preisgestaltung berücksichtigt worden ist.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muß der Kunde uns unverzüglich Anzeige machen.
5.2 Für den Fall der Verarbeitung und anschließenden Veräußerung gilt folgende Ergänzung:
5.2.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer Forderungen gegen den Kunden unser Eigentum.
5.2.2 Die Befugnis des Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Kunden die Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses beantragt wird. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, auf erste Anforderung von uns die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Wir werden dem Kunden für zurückgenommene unverarbeitete Vorbehaltsware den Erlös gutschreiben, den er bei der bestmöglichen Verwertung erzielt (§254 BGB). In einem Widerruf oder einem Verlangen auf Herausgabe der unverarbeiteten Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag.
5.2.3. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.
5.2.4. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Kunde nicht das Eigentum gem §950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Kunden für uns vorgenommen, ohne daß für uns hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist.
5.2.5. Der Kunde tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab und zwar auch insoweit als die Ware verarbeitet ist. Die Abtretung wird auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist, beschränkt.
5.2.6. Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Kunde ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und wir ihm keine andere Anweisung geben.
5.2.7. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist; es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.
5.2.8. Wir verpflichten uns, die ihm nach den bevorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Kunden die sichernden Forderungen um 10 Prozent übersteigt.
5.2.9.Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
5.2.10. Der Kunde ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsgutschriften zu übersenden.
5.3. Sollten wir im Interesse des Kunden Eventualverbindlichkeiten eingehen (Scheck/Wechselzahlung), so bleibt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt bestehen bis wir aus diesen Verbindlichkeiten vollständig freigestellt sind.
6. Haftungsausschluss
Pearltrades übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Gebrauch unserer Waren entstehen oder mit dieser in Zusammenhang stehen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei manchen Perlen die Möglichkeit der Verfärbung besteht – insbesondere in Verbindung mit Parfum, Creme und Schweiß bzw. starker Sonneneinstrahlung. Dies stellt keinen Mangel dar und ist kein Reklamationsgrund. Geringe Abweichungen in Farbton und Größe können trotz sorgfältiger Herstellung entstehen und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Die Abbildungen der Artikel entsprechen nicht der Originalgröße.
7. Preise/Zahlungsbedingungen
7.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Pearltrades genannten Preise. Irrtümer vorbehalten.
7.2. Die Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Auslieferungslager von Pearltrades. Eine handelsübliche Verpackung der gelieferten Produkte ist in den Preisen eingeschlossen. Sonstige Nebenleistungen oder Kosten, insbesondere Versandkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
7.3. Pearltrades behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen – insbesondere infolge von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - eintreten. Diese wird Pearltrades dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
7.4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenforderungen ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
7.5. Der Kaufpreis wird sofort mit der Auftragsbestätigung fällig. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung kann der Kunde per Vorauskasse oder Bankeinzug bezahlen. Auch eine Bezahlung per Nachnahme ist möglich. Hierbei anfallende Nachnahmegebühren hat der Kunde zu tragen. Bei Vorauskasse, Bankeinzug oder Nachnahme gewähren wir 2% Skonto.
Bei Altkunden (mindestens 3 Bestellungen) gestatten wir zudem Zahlung per Überweisung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug von Skonto oder mit einem Zahlungsziel von 10 Tagen mit 2% Skonto.
Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug oder negativer Kreditauskunft nur per Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern.
7.6. Lieferungen außerhalb Deutschlands erfolgen ausschließlich per Nachnahme oder Vorauskasse. Etwaige anfallende Bankgebühren für die Überweisung sind vom Kunden zu tragen.
7.7. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist der jeweils rückständige Betrag mit 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 10% p.a. zu verzinsen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde 10.- Euro zu bezahlen.
8. Mindestbestellwert und Mindermengenzuschlag:
8.1. Die kleinste mögliche Bestellmenge ist pro Artikel und Farbe die in unserer Artikel- und Preistabelle angegebene kleinste Gebindemenge.
8.2. Der Mindestbestellwert betragt 100.00 € zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
9. Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer:
Ein Kunde mit Sitz außerhalb Deutschlands hat beim Erwerb der Produkte die Regelungen der Erwerbssteuer/Einfuhrumsatzsteuer des maßgeblichen Wirtschaftsraums zu beachten, insbesondere unaufgefordert die Umsatzsteueridentifikationsnummer bekannt zu geben und bereitwillig notwendige Auskünfte zu erteilen. Bei Missachtung hat der Kunde den dadurch entstandenen Aufwand/Schaden zu ersetzen.
10. Datenschutz
Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung von Daten, die Pearltrades im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt geworden und zur Auftragsabwicklung notwendig sind. Pearltrades wird die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
11. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht
11.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz unserer Firma, für Klagen gegen den Kunden nach unserer Wahl aber auch der Sitz des Kunden.
11.2. Auf den Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt.